Wir helfen alkoholkranken Menschen. Bitte helfen Sie uns!
Als gemeinnützige Organisation verfügt das Blaue Kreuz nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe dringend angewiesen. Wenn Sie uns mit Ihrer Spende unterstützen möchten, überweisen Sie den Betrag Ihrer Wahl auf unser Konto:
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Bank für Kirche und Diakonie eG
Ihre Zuwendung an das Blaue Kreuz in Köln ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Im Folgenden einige Informationen zu Ihrer Spendenquittung und wie Sie uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:
- Für Spenden unter 200,- € * benötigen Sie keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Ihren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft dies Versand- und Verwaltungskosten zu sparen.
- Für Spenden von 200,- € und darüber erhalten Sie eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse übermittelt wurden.
Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.
* Die angegeben Betragsgrenze von 200 € gilt je getätigter Einzelspende und nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.