Corona Infos

Verhaltensregeln für Selbsthilfegruppen im Rahmen der Corona-Pandemie

  • Das Tragen einer einfachen Mund-/Nasenschutzmaske ist für alle Teilnehmenden verpflichtend (auf dem gesamten Grundstücksgelände, den Räumlichkeiten und auch während der Gruppenstunde).
    Hinweis: Personen, die keine Maske tragen können oder wollen, dürfen an den Gruppenstunden nicht teilnehmen (um die gesamte Gruppe zu schützen).
  • Vor Beginn des Gruppenabends sind die verantwortlichen Gruppenleiter und Gruppenhelfer festzulegen und in der Teilnehmerliste aufzunehmen.
    Die Gruppenleiter / Gruppenhelfer sind für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich.
    Zusätzlich ist ein Gruppenleiter zu bestimmen, der die Teilnehmer des Abends an der Hauseingangstür in Empfang nimmt und auf die Regeleinhaltung hinweist.
  • Personen mit COVID-19 Symptomen (wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- oder Geschmackstörungen) dürfen nicht an den Selbsthilfegruppen teilnehmen; hierauf werden die Teilnehmer beim Gebäudeeintritt hingewiesen.
  • Der Eintritt in die Räumlichkeiten ist frühestens ab 19:15 Uhr möglich, da bis 19:00 Uhr Therapiegruppen der Fachstelle tagen. Der Beginn der Selbsthilfegruppen soll frühestens um 19:30 Uhr beginnen.
  • Auf Abstand von mind. 1,5 m wird grundsätzlich geachtet und hingewiesen.
  • Bei Gebäudeeintritt sind Handdesinfektionen vorzunehmen, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden (an den Eingangstüren ist ein Hinweisschild mit „Frei“ und „Besetzt“ angebracht)
  • Gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist einzuhalten.
  • Begrüßungsrituale – wie Händeschütteln, Umarmungen – sind zu unterlassen.
  • Die Gruppengröße der einzelnen Selbsthilfegruppen ist in Abhängigkeit von der jeweiligen Raumgröße begrenzt. Die maximale Anzahl der Personen ist pro Raum so bemessen, dass ein Abstand zwischen den Personen von 1,5 m eingehalten wird und gleichzeitig pro Person mindestens 5 qm Raumfläche zur Verfügung steht. In der Teilnehmerliste ist die max. Personenanzahl der einzelnen Räume aufgeführt und muss eingehalten werden.
  • In der Erstkontaktgruppe dürfen nur angemeldete Personen (die sich telefonisch im Vorfeld angemeldet haben) teilnehmen. Telefonnummern findet man auf der Homepage.
  • Es besteht die Verpflichtung, eine Liste der Teilnehmenden zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesundheitsamt die Infektionskette nachverfolgen kann, sofern später bei einem Teilnehmenden eine COVID-19 Infektion festgestellt wird.
  • Hinweise an die Besucher, dass sie im Zweifelsfall bzgl. ihrer eigenen gesundheitlichen Gefährdung mit Ihrem Arzt Rücksprache halten (Zugehörigkeit zur Risikogruppe).
  • Standorte der Stühle werden gekennzeichnet und  mit entsprechendem Abstand gestellt.
  • Es darf nicht gegessen werden. Getränke werden nicht angeboten. Eigene Getränke können mitgebracht und getrunken werden.
  • Desinfektionsmittel und Seife werden ausreichend vorhanden sein und auf den Gebrauch hingewiesen, besonders im Eingangsbereich mit Aufforderung zur Händedesinfektion sowie Anweisung zur richtigen Desinfektion zur Verfügung stellen.
  • Thema Corona und der Umgang damit wird in die Gruppenarbeit eingeflochten, einschl. Hygiene- und Verhaltensregeln.
  • Da erfahrungsgemäß vor und nach dem Gruppenabend zwischen den Teilnehmenden viele Einzelgespräche und diese meist vor der Eingangstür im Vorhof stattfinden, bittet der Vorstand des Blauen Kreuz alle Teilnehmenden darum, derartige Gespräche während der Fortdauer der Corona-Pandemie außerhalb des Blau-Kreuz-Geländes zu führen.

Download Hygieneregeln BZgA (PDF)